Sammeln von Pilzen und Beeren

Das Sammeln von Pilzen und Beeren ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 geregelt. Nach Absatz 3 darf jedermann Früchte des Waldes und Pilze für den eigenen Gebrauch in kleinen Mengen sammeln, sofern ein Gebiet nicht einem Betretungsverbot unterliegt. Nach Absatz 4 ist das gewerbsmäßige Sammeln von Waldfrüchten nicht zulässig bzw. bedarf der Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde… Weiterlesen »

Ablauf einer Nationalparkausweisung

Die Ausweisung eines Nationalparks erfolgt in Deutschland durch die Bundesländer im Benehmen mit dem Bundesumweltministerium. Dabei sind die in § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) genannten Vorgaben einzuhalten. Das Verfahren der Ausweisung beginnt regelmäßig mit der Prüfung, ob ein geeignetes Gebiet vorhanden ist, das den inhaltlichen Vorgaben des BNatSchG entspricht. Dabei sind im Wesentlichen die Naturnähe,… Weiterlesen »