Das Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) beinhaltet unter anderem rechtliche Vorschriften zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (z. B. Nationalparks) und zum Artenschutz.

HerausgeberBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Veröffentlicht2009

Abrufen Zuletzt abgerufen: 10.03.2017.