Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

In diesem 2007 vom Bundeskabinett beschlossenen Strategiepapier zur nationalen Biodiversitätsstrategie in Deutschland werden Visionen für den Biodiversitätsschutz mit Aktionsfeldern verknüpft. Damit erfüllt Deutschland den Artikel 6 des Übereinkommes über die biologische Vielfalt. Es werden Qualitäts- und Handlungsziele definiert sowie Indikatoren für deren Monitoring vorgestellt.

Landes- und Bundespolitik

In ihrer Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) aus dem Jahr 2007 betonte die damalige Bundesregierung die zentrale Bedeutung der Ausweisung von Schutzgebieten sowie deren Vernetzung für die Bewahrung der biologischen Vielfalt. Die NBS wurde bis heute von allen Landesregierungen bestätigt. Zu den Visionen der NBS gehört unter anderem, bis 2020 auf 2 Prozent der… Weiterlesen »

Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS)

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD), 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) beschlossen, verpflichtet in völkerrechtlich verbindlicher Form die Vertragsstaaten in Artikel 6, dass „jede Vertragspartei (…) nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln oder zu diesem… Weiterlesen »