Wichtige Schlüsselfaktoren für eine gelingende Maßnahmenumsetzung mit Landwirt*innen sind individuelle Betriebsberatungen, eine enge Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowie angemessene finanzielle Förderung. Lesen Sie nachfolgend die Erkenntnisse aus fünf Jahren Umsetzungserfahrung mit 52 landwirtschaftlichen Betrieben in den fünf BROMMI-Modellregionen.

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Einführung

War Artenvielfalt bis in die 1950er Jahre im Grünland und auf Äckern noch selbstverständlicher Teil der Landwirtschaft, lässt die heute gängige intensive Bewirtschaftung wenig Raum für biologische Vielfalt.

Um den Biodiversitätsverlust umzukehren und Lebensräume für Insekten in der Kulturlandschaft zu erhalten bzw. wiederherzustellen, ist es notwendig, Landwirtinnen und Landwirte für Maßnahmen zur Förderung der Insekten zu gewinnen und den Erhalt der Biodiversität in die Bewirtschaftung zu integrieren. Eine Herausforderung ist dabei, dass zunehmend komplexere Vorgaben aus der Agrarpolitik und finanzielle Verpflichtungen wie steigende Pachtpreise die Spielräume für freiwillige Maßnahmen reduzieren. Gleichzeitig verlangen die Auswirkungen des Klimawandels von den Landnutzenden neue Strategien in der Bewirtschaftung.

Vor dem Hintergrund dieser Hemmnisse und Herausforderungen ist es für eine gelingende Maßnahmenumsetzung mit Landwirt*innen wichtig, partnerschaftlich gemeinsam passende Strategien für den jeweiligen Betrieb zu entwickeln. Gegenseitiges Verständnis und Offenheit für die Situation des Gegenübers sind dabei die Grundsteine, auf denen eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft gelingen kann. In BROMMI standen zusätzlich Mittel zur finanziellen Förderung der Maßnahmenumsetzung zur Verfügung, was die Umsetzung deutlich erleichterte.


Landwirt*innen finden und binden

„Türöffner“ finden
Die Ansprache von Landwirt*innen hängt sehr von den regionalen Gegebenheiten und der Art des Betriebes ab (Nebenerwerb, Kleinbetrieb, Genossenschaft, ökologisch, konventionell). Vor der eigentlichen Kontaktaufnahme ist es wichtig, sich einen Überblick über die regionale Akteurslandschaft zu verschaffen und potenzielle „Türöffner“ – also gut in der Region verankerte Personen – zu ermitteln.

Im BROMMI-Projekt haben sich als hilfreich für die Ansprache von Betriebsleitenden vor allem bestehende gute Kontakte der Biosphärenreservate sowie aufgeschlossene Ansprechpersonen in Verbänden erwiesen (Bauernverband-, Landschaftspflegeverband- und Naturschutzverbände). Auch politische Entscheidungsträger wie Bürgermeister*innen und Landrät*innen können helfen, Kontakte zur Zielgruppe zu knüpfen.

Der erste Kontakt
Vor der ersten direkten Kontaktaufnahme ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Dazu gehören die Beschäftigung mit den jeweiligen Betrieben und deren bewirtschafteten Flächen sowie gute Kenntnisse über die aktuellen Förderprogramme und allgemeine landwirtschaftliche Abläufe.

Viele Landwirt*innen haben ein erhebliches Tagespensum. Für die erste Kontaktaufnahme eignet sich daher ein kurzes Telefongespräch am besten. Neben einer kurzen Vorstellung der eigenen Person sowie des Grundes für den Anruf, kann über ein Telefonat direkt ein erstes persönliches Kennenlernen vereinbart werden. Dieses erste Treffen sollte möglichst ergebnisoffen erfolgen und nur eine allgemeine Vorstellung möglicher Maßnahmen, deren Bedeutung für Insekten sowie deren Aufwand und Nutzen für Landwirt*innen beinhalten. Ein Katalog möglicher Maßnahmen kann dabei hilfreich sein und bei Bedarf zur Veranschaulichung genutzt und für eine vertiefende Lektüre zur Verfügung gestellt werden.

Eine Ansprache mit einer festen Agenda kann leicht dazu führen, dass ein/e Landwirt*in das Gefühl bekommt, dass ihm/ihr Maßnahmen übergestülpt werden sollen. Ein unverbindlicher Einstieg hingegen gibt dem Gegenüber Zeit, sich mit den vorgestellten Maßnahmen auseinander zu setzen und sie „sacken zu lassen“.

Unsere Erfahrung zeigt, dass es i.d.R. für die Terminfindung notwendig sein kann, mehrmals auf die Landwirt*innen zuzugehen, da im täglichen Betriebsablauf andere Themen schnell Priorität gewinnen. Die Herausforderung dabei ist abzuwägen, wie hartnäckig man nachfragen kann, ohne mögliche Umsetzungspartner zu verprellen. Hat ein erstes physisches Treffen und gegenseitiges Kennenlernen stattgefunden, kann zum eigentlichen Kern – der gemeinsamen Maßnahmenplanung – übergegangen werden.

 


Schritt für Schritt zur Maßnahmenumsetzung

Gemeinsame Erarbeitung
Nachdem ein persönliches Kennenlernen erfolgt ist und die Möglichkeiten aufgezeigt wurden, kann die eigentliche Maßnahmenplanung beginnen. Sofern Interesse an einer Kooperation besteht, gilt es, einen Folgetermin zu vereinbaren. Dies kann direkt erfolgen oder, wie im Projekt häufiger, in einem Folgetermin.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese Planung am besten gemeinsam an einem Tisch erfolgt. Dabei sollten die gegenseitigen Erwartungen geklärt und gemeinsam die Flächen des Betriebes in Augenschein genommen werden. Die „Besichtigung“ der Betriebsflächen kann sowohl virtuell am Rechner als auch vor Ort im Feld geschehen. So können passende Maßnahmen direkt im Bezug zur jeweiligen Fläche besprochen werden. Der/die Landwirt/in sollte dabei stets ermutigt werden, selbst Ideen für mögliche Maßnahmen und Standorte einzubringen. Ziel sollte es sein, die Maßnahmenplanung gemeinsam mit den Umsetzenden zu gestalten und auf individuelle Wünsche, Ansprüche, Arbeitsweisen, Sorgen und Ideen einzugehen.

Maßnahmenplanung
Besonders zu Beginn der Planung können eher niedrigschwelligere Maßnahmen, wie etwa die Anlage von Kleinstrukturen (z.B. Erdanrisse oder Totholzhaufen), ein guter Einstieg sein. Diese Maßnahmen haben für die Umsetzenden nur einen geringen Mehraufwand und i.d.R. nur geringe oder keine Ernteverluste zur Folge. Gleichzeitig schaffen sie aber wertvolle und dringend benötigte Lebensräume für Insekten.

Haben die Landwirt*innen gute Erfahrungen mit der Umsetzung im ersten Jahr gemacht, stehen sie weiteren Maßnahmen aufgeschlossener gegenüber. Dies lässt sich nutzen, um im Folgejahr auch aufwändigere Maßnahmen wie mehrjährige Blühflächen (Praxisbeispiel), Schonstreifen (Praxisbeispiel), Beetle Banks (Praxisbeispiel) oder Untersaaten im Getreide in weiter Reihe (Praxisbeispiel) in die Planung einzubeziehen. Die angebotenen Maßnahmen sollten sich jedoch immer an der Bereitschaft des jeweiligen Umsetzungspartners orientieren. Ist dieser bereits im ersten Jahr bereit, komplexere Maßnahmen umzusetzen, sollten solche auch angeboten werden.

Sind die Maßnahmen festgelegt, gilt es diese verbindlich zu vereinbaren. Im Rahmen der Förderung über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt standen dem BROMMI-Projekt Mittel zur finanziellen Förderung der Maßnahmenumsetzung zur Verfügung. Im Projekt wurden daher entsprechende Verträge aufgesetzt. Diese enthielten neben einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen, Luftbilder und flächengenaue Definitionen der Schläge, auf der die jeweiligen Maßnahmen stattfinden sollen sowie die Vergütung, also der finanzielle Ausgleich für die Maßnahmenumsetzung. Vor der eigentlichen Unterzeichnung wurde das Vertragsdokument den Landnutzenden zur Abstimmung zugeschickt. Bei Bedarf konnten so noch Details nachgeschärft oder verändert werden. Mit Unterzeichnung des Vertrages ist die Maßnahmenplanung abgeschlossen und es folgt die Umsetzung.

Für eine Maßnahmenumsetzung ohne zusätzliche finanzielle Mittel sollten die vereinbarten Maßnahmen Eingang in vorhandene Pachtverträge (Beispiel-Musterverträge von Fairpachten) finden oder die Landwirt*innen zur Beantragung von entsprechenden Agrar-Förderprogrammen beraten werden.

Begleitete Umsetzung
Ist die Maßnahmenplanung abgeschlossen, gilt es die Umsetzung gemeinsam mit dem Landwirt/der Landwirtin zu planen. Oftmals unterscheiden sich einzelne Arbeitsschritte der Insektenschutzmaßnahmen (z.B. Aussaatzeitpunkt und -tiefe) von der gängigen landwirtschaftlichen Praxis. Daher sollten diese vor der eigentlichen Umsetzung im Detail mit dem Umsetzungspartner besprochen werden. Neben den eigentlichen Betriebsinhaber*innen kann es vorteilhaft sein, auch mit den ausführenden Mitarbeitenden die anstehenden Arbeitsschritte zu besprechen.

Insbesondere bei Maßnahmen, die für Landnutzende gänzlich neu sind, empfiehlt sich eine kontinuierliche fachliche Begleitung. Diese gibt nicht nur dem/der Landwirt/in Sicherheit bei der Umsetzung, sondern dient auch der Kontrolle, dass vereinbarte Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Werden die Maßnahmenflächen regelmäßig kontrolliert, können notwendige Nachsteuerungen in der Umsetzung, wie z.B. Schröpfschnitte bei Verunkrautung von Blühstreifen, rechtzeitig erfolgen und somit den Erfolg der Maßnahme steigern.

Nach erfolgter Umsetzung bietet ein gemeinsamer Jahresabschluss die Möglichkeit, sich über die gemachten Erfahrungen aus der Umsetzung auszutauschen sowie ggf. Maßnahmen für das kommende Jahr zu planen.

Fazit: Der Schlüssel für eine erfolgreiche Maßnahmenumsetzung besteht aus einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe, einem engen Kontakt zu den Landwirt*innen, einer kontinuierlichen Verfolgung der Entwicklung auf den Flächen sowie einer angemessenen finanziellen Förderung.


Fördermöglichkeiten

Damit eine größere Zielgruppe von Landwirt*innen für Insektenschutz-Maßnahmen gewonnen werden kann, ist eine finanzielle Förderung unumgänglich. Neben entstehenden Ertragsausfällen (keine Erzeugung auf Maßnahmenflächen) sollte die Förderhöhe auch den Mehraufwand durch zusätzliche Arbeitsschritte abdecken. Die Übernahme der Saatgutkosten spielt vor allem eine große Rolle, wenn Regiosaatgut ausgebracht werden soll.

Mit öffentlichen Förderprogrammen (AUKM und Ökoregelungen) wird i.d.R. nur ein Teil der dringend notwendigen Lebensräume für Insekten adressiert. In BROMMI war es über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt in fünf Biosphärenreservaten möglich, Maßnahmen sowie auch Technik außerhalb der klassischen Agrar-Förderprogramme zu finanzieren bzw. zu fördern.

Ergänzende Finanzierungen jenseits öffentlicher Förderprogramme sind für den Erhalt der Insektenvielfalt dringend notwendig. Einige privatwirtschaftliche Programme, wie z.B. die Naturlandförderung, die durch Aldi finanziert wird, haben eine hohe Akzeptanz und zeigen, dass alternative Wege möglich sind.

Für den Erhalt der Biodiversität in der Agrarlandschaft wäre es jedoch notwendig, mit den Geldern der Gemeinsamen Agrarpolitik Programme (GAP) gemeinwohlorientierte Ökosystemleistungen zu finanzieren. Einige Maßnahmen wie z.B. Blühstreifen werden bereits jetzt öffentlich gefördert. Hier bieten neben der Ökoregelung 1a auch die länderspezifischen Blühflächen-Programme gute Finanzierungsmöglichkeiten.

Auch Vertragsnaturschutz, also eine Vereinbarung zwischen Landwirt*innen und den entsprechenden Bundesländern zum freiwilligen Naturschutz, kann in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde eine gewisse Flexibilität in der Maßnahmengestaltung bieten. Dabei werden Anpassungen in der Bewirtschaftung von einzelnen Flächen vertraglich fixiert und Ertragsausfälle und Mehraufwendungen finanziell ausgeglichen. Vertragsnaturschutz ist eine landesspezifische Ausgestaltung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der GAP und nicht in allen Bundesländern in gleichem Umfang vorhanden.


Erfahrungen und Tipps für die Umsetzung

„Türöffner“ und Erstkontakt

  • Landwirt*innen, mit einem hohen Ansehen in der Region können als gutes Beispiel für ihre Berufskolleg*innen vorangehen und so die Motivation für eine Beteiligung erhöhen.
  • Macht man den eigenen fachlichen Hintergrund sowie die bisherige Planungs- und Maßnahmenerfahrungen transparent, schafft das Vertrauen und erleichtert die Zusammenarbeit.

 Planung

  • Bei Ansaat-Maßnahmen wie Blühstreifen ist eine unterstützende fachliche Beratung bei der Saatgutbestellung hilfreich, insbesondere wenn es bestimmte Ansprüche an das Saatgut gibt (Regiosaat, vielfältige Zusammensetzung, bio-zertifiziert etc.). Im BROMMI-Projekt konnten die Saatgutabstimmung mit den Saatgutproduzenten sowie die Saatgutkosten übernommen werden. Dies wurde von den Landwirt*innen als sehr entlastend und positiv wahrgenommen.
  • Neben der individuellen Planung auf Betriebsebene sollte auch die Umgebung nicht außer Acht gelassen werden. Erfolgt die Planung der Maßnahmenumsetzungen so, dass bestehende Biotope miteinander vernetzt werden, schafft dies wertvolle Trittsteine und Korridore für Insekten.

Umsetzung

  • Die individuellen Arbeitsstrukturen der Betriebe haben maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg einer Maßnahmen-Umsetzung. Insbesondere bei größeren Betrieben sollten auch die ausführenden Mitarbeitenden über die erforderlichen Arbeitsschritte informiert werden. Bei Betrieben, deren Flächen über Dienstleistende bearbeitet werden, kann z.B. eine Kurzbeschreibung der Maßnahmendurchführung in Schriftform hilfreich sein.
  • Zur Reduzierung von Fehlern bei der Maßnahmenumsetzung empfiehlt es sich, diese persönlich zu begleiten. Allerdings sollte dabei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrolle und Vertrauen gefunden werden, um die Umsetzenden nicht zu bevormunden. Besser ist es, im Vorfeld klare Absprachen zur Umsetzung zu treffen und eine Unterstützung anzubieten.
  • In vielen Regionen sind Landwirt*innen untereinander gut vernetzt und tauschen sich über ihre Arbeit aus. Daher sollte man darauf achten, dass insbesondere bei der Vergütung eine klare Gleichbehandlung und Transparenz herrscht.
  • Fehlerkultur: Eine gute Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Verständnis. Daher sollten Sanktionen nur verwendet werden, wenn Maßnahmen mutwillig sabotiert oder falsch umgesetzt werden. Sollte doch ein Fehler bei der Umsetzung passiert sein, empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Landwirt/der Landwirtin nach Lösungen zu suchen.
  • Eine Flexibilisierung der Maßnahmenvorgaben (z.B. Mahd- oder Aussaattermin) ermöglichen dem Umsetzenden eine einfachere Integration der Maßnahmen in den bestehenden Betriebsablauf.

Kommunikation

  • Jede Region und die darin lebenden/arbeitenden Menschen ist anders. Daher gibt es nicht das eine Konzept zur erfolgreichen Zusammenarbeit mit Landwirt*innen. Stattdessen sollte man sich individuell auf die Bedingungen (z.B. Bodenfruchtbarkeit) und die „Mentalität“ vor Ort einlassen und diese bei der Ansprache/Zusammenarbeit berücksichtigen.
  • Die Begleitung der Maßnahmenumsetzung durch Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Infoschilder, Plaketten) erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung und kann das Image des Umsetzenden positiv beeinflussen.
  • Eine aktive Weitergabe der gesammelten Erfahrungen durch z.B. Feldtage kann andere Landwirt*innen zur Nachahmung motivieren, insbesondere wenn die Weitergabe der Erfahrungen direkt durch die Umsetzenden erfolgt.
  • Um die Skepsis der Landwirte gegenüber dem Naturschutz zu überwinden, kann es hilfreich sein, gemeinsam die Vor- und Nachteile der GAP zu diskutieren. Ein gemeinsames Problem verbindet.

Positiv- und Negativbeispiele aus der Umsetzung

Positiv-Beispiel: Sandarium auf eigene Kosten
Gemeinsame Anlage eines Sandariums mit Sand aus einer regionalen Sandgrube. Beim Aufzeigen, dass der Landwirt Arbeitszeit und Maschinenstunden in Rechnung stellen könnte, überlegt dieser kurz und sagt dann: „Nein, das geht so.“

Positiv-Beispiel: Blühstreifen ohne Rücksprache umgesetzt
Der Landwirt ist telefonisch nicht zu erreichen und reagiert nicht auf E-Mails. Bei der nächsten Kontrolle in der Fläche steht der Blühstreifen vorbildlich umgesetzt auf dem Schlag. Der Landwirt bleibt unerreichbar.

Positiv-Beispiel: Kleingewässer als Win-Win
Der Landwirt hat einen in großen Teilen sehr nassen Acker, den er drainieren möchte. Er greift den Vorschlag dort ein Kleingewässer anzulegen auf. Der Acker kann jetzt gut bewirtschaftet werden und das Kleingewässer hat im trockenen Sommer für zahlreiche Vögel und Insekten als Wasserquelle gedient.

Positiv-Beispiel: Mehr Schonstreifen als vereinbart
Auf einigen Schlägen hatte der Landwirt vergessen die vereinbarten Schonstreifen anzulegen. Darauf hingewiesen, hat er alle noch ungemähten Flächen mit Insektenschutzstreifen versehen. Insgesamt waren es damit mehr Hektar als vorher vereinbart.

Positiv-Beispiel: Eigeninitiative bei der Blühstreifenpflege
Nach erfolgreicher Anlage von mehreren Blühstreifen auf einem Acker entwickelte der Landwirt aus eigenem Antrieb ein kleines Versuchsdesign zur Pflege der Streifen, um herauszufinden, welche Form für den Wiederaustrieb der Blühpflanzen am besten geeignet ist. Die vorherige Beratung hat dazu den Gedankenanstoß gegeben.

Positiv-Beispiel: Maßnahme ohne Entschädigung
Mit einem Landwirt wurde die Umsetzung einer mehrjährigen Brache mit einer regelmäßigen Teilflächen-Mahd zur Strukturanreicherung vereinbart. Da dieser den Projekt-Vertrag nicht so gut fand, hat er die Maßnahme ohne Kompensation umgesetzt. Begründung: „Ich kann mit der Fläche eh nix besseres anfangen. Da brauche ich auch kein Geld für.“

Positiv-Beispiel: Umsetzung trotz GAP-Einschränkungen
Landwirte haben Splitterflächen gänzlich aus der Förderung genommen, um gemeinsam auf diesen Maßnahmen umzusetzen. Diese wären ansonsten nur schwer mit den Richtlinien der GAP vereinbar gewesen.

Positiv-Beispiel: Wille zur Umsetzung trotz Zeitmangel
Ein Landwirt hat aus zeitlichen und betrieblichen Gründen keine zeitintensiveren Maßnahmen durchführen können, schlug aber im selben Atemzug selber alternative Ideen vor, um dennoch etwas für die Insekten zu tun.

Negativ-Beispiel: Maßnahmen-Umsetzung beim Nachbarn
Bei der Anlage eines Blühstreifens wurde die eigentliche Feldgrenze durch den Landwirt missachtet und gleich beim Nachbarn weitergemacht, ohne dessen Wissen. Im darauffolgenden Jahr hat dieser den Blühstreifen auf seinem Land wieder umgebrochen. Eine Ausweitung auf andere Flächen ist wünschenswert, sollte aber vorher mit dem Nachbarn abgestimmt werden.

Negativ-Beispiel: Wenn der Betrieb zu groß ist
Die vereinbarte Pflege eines mehrjährigen Saums wurde durch den Landwirt gar nicht oder zur falschen Zeit umgesetzt. Grund war die hohe Arbeitsbelastung im Betriebsalltag. Insbesondere bei großen Betrieben sollte bereits im Vorgespräch geklärt werden, ob der zusätzliche Arbeitsaufwand für die Maßnahmenumsetzung, insbesondere die wiederkehrende Pflege, bewerkstelligt werden kann.

Negativ-Beispiel: Vereinbarung einer artenreichen Untersaat
Der Ausbringungszeitraum der Untersaat war nicht vertraglich geregelt. In einer ergänzenden Information wird erläutert, dass eine zeitnahe Ausbringung zur Aussaat entscheidend ist. Der Landwirt bringt die Untersaat dennoch erst zur Bestockung im Wintergetreide aus. Diese hat keine Zeit sich vor dem ersten Frost zu etablieren.

Negativ-Beispiel: Erdanriss umgepflügt
Beim Pflügen eines Ackers wurden zuvor angelegte Erdanrisse mit umgepflügt. Das Problem war, dass sie nicht kenntlich gemacht worden waren. Als Ersatz wurden diese dann mit Pfählen eingezäunt und auf einer benachbarten Fläche ein zusätzlicher Erdanriss angelegt.

 


Weiterführende Informationen

• Bodensee-Stiftung (2025): Mehr Biodiversität durch die GAP. Lösungsvorschläge aus der Praxis in Baden-Württemberg (abgerufen am 11.05.2026)

• Wildtierland Hainich gGmbH (2025): Empfehlungen zur Verbesserung der Agrarumweltförderung aus dem Projekt CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften. (abgerufen am 11.05.2026)

Muster-Pachtvertrag des Projekts Fairpachten (NABU) (abgerufen am 11.05.2026)

• Deutsche Vernetzungsstelle ländliche Räume für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (dvs): Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (abgerufen am 11.05.2026)

• Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): Öko-Regelungen (abgerufen am 11.05.2026)


Autor*innen:

• Dr. Josephine Kuczyk, BROMMI-Projektmanagerin Biosphärenreservat Schaalsee

• Wiltrud Fischer, BROMMI-Projektmanagerin Biosphärenreservat Rhön

• Florian Lauer, BROMMI-Projektmanager Biosphärenreservat Mittelelbe

• Alina Schaak, BROMMI-Projektmanagerin Biosphärengebiet Schwarzwald

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