Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Hierbei handelt es sich um die Verodnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz.
Hierbei handelt es sich um die Verodnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz.
In Nationalparks findet grundsätzlich keine stoffliche Nutzung von Naturgütern statt. Im Rahmen von Managementmaßnahmen (zum Beispiel Borkenkäfermanagement oder Waldumbaumaßnahmen) gefällte Bäume sollen soweit als möglich in der Natur belassen werden. Zur Sicherstellung des mit der jeweiligen Maßnahme beabsichtigten Zwecks kann es erforderlich sein, die eingeschlagenen Bäume abzutransportieren und zu verwerten. Dies unterscheidet diese Maßnahme von… Weiterlesen »