Schutzauftrag des Nationalparks
Der Schutzzweck eines Nationalparks ist in § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beschrieben: „(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder… Weiterlesen »