Ausgangszustand
Die Streuobstwiese befindet sich im „Naturschutzgebiet Limburg“ am Ortsrand des Städtchens Weilheim an der Teck. Das Naturschutzgebiet Limburg besteht seit 1990 und umfasst eine Fläche von 161,5 ha dessen Zentrum der Weilheimer Hausberg Limburg darstellt – ein Kegelberg vulkanischen Ursprungs. Auffallend ist die Gliederung der Vegetation: Die Gipfelkuppe ist mit Magerrasen und einigen einzeln stehenden Linden bewachsen. Darunter befindet sich eine Zone mit Buschwald, am Südhang mit Weinbergen, und an den unteren Berghängen ausgedehnte Streuobstwiesen. Charakteristisches Landschaftsbild der Limburg ist eine reich gegliederte Nutzungsstruktur mit extensiven Streuobstwiesen, Heideflächen, Wald- und Gebüschzonen mit Saumpflanzengesellschaften, feuchten Senken und Bachläufen. In diesem Umfeld befindet sich die Projektfläche. Alle Bäume sind sog. Hochstämme mit gemischter Altersstruktur. Hochstamm bedeutet, dass die Krone in einer Höhe von 160 cm ansetzt, im Gegensatz zu sog. Mittel- oder Halbstämmen, mit einer Stammhöhe von 80 bis 160 cm. Je älter und höher die Obstbäume sind, desto mehr Baumhöhlen und Spalten weisen sie auf, die Vögeln, Fledermäusen und Insekten als Nist- und Rückzugsmöglichkeiten dienen. Auf der Fläche stehen ein Kirsch-, zwei Birnen- und drei Apfelbäume. Vor allem den jüngeren Bäumen fehlt der Pflegeschnitt, der das Wachstum fördert, und der Schutz gegen Wildverbiss an der Rinde ist teilweise eingewachsen und muss entfernt oder erneuert werden. Alte Habitatbäume und stehendes Totholz, die als Lebensraum für zahlreiche Insekten, Fledermäuse und Vögel dienen könnten, sind bisher nicht vorhanden. Einer der beiden Altbäume – eine Schweizer Wasserbirne – wird jedoch mittelfristig absterben und soll, solange er stabil ist, belassen werden damit er zukünftig als Habitatbaum dienen kann. Für die abgängigen Altbäume sind Schnittmaßnahmen somit nur zur Erhaltung der Standsicherheit vorgesehen. Die mittelalten Bäume sollen durch einen Pflegeschnitt aufgewertet und ihre Lebensdauer verlängert werden. Nachpflanzungen sind aufgrund der hohen Bestandsdichte nicht sinnvoll. Der Unterwuchs ist durch nicht fachgerechte Pflege an Pflanzenarten verarmt und kann als Fettwiese bezeichnet werden. Das Flurstück wurde bisher gemulcht, d.h. der Grasschnitt wurde nach der Mahd auf der Fläche liegen gelassen bzw. sie wurde unregelmäßig beweidet. Dadurch ist der Nährstoffeintrag sehr hoch und die Fläche eher eine artenarme „Graswüste“. Da kaum Blühpflanzen vorkommen, bietet sie Insekten nur wenig Nahrung. Für eine Verbesserung der biologischen Vielfalt sollte zunächst der dichte Grasfilz entfernt werden, der ein Aufkommen von Blühpflanzen verhindert, um dann die Wiese auszuhagern. Aushagerung bedeutet den Nährstoffeintrag zu reduzieren und so die Artenvielfalt zu erhöhen, da dann auch Gräser und Kräuter gedeihen können, die an magere Standorte angepasst sind. Im vorliegenden Fall ist hierfür eine zweimalige Mahd zu festgelegten Zeitpunkten mit anschließendem Abräumen des Mahdgutes erforderlich. Künstliche Nisthilfen, Totholzhaufen, Steinwälle und ähnliche Rückzugsräume sind nicht notwendig, da genügend natürliche Strukturen im Gebiet und im Umfeld vorhanden sind.
Prognose
Der Unterwuchs kann durch Einführung einer zweimaligen Mahd mit Abräumen des Mahdguts und der Entfernung des Grasfilzes deutlich aufgewertet werden. Die Altersstruktur des Baumbestandes lässt sich nur langfristig günstig beeinflussen. Der alte Birnenbaum ist geschädigt und wird mittelfristig absterben. Er wird als Habitatbaum möglichst lange erhalten bleiben. Die Baumschnittmaßnahmen werden durch geprüfte Obstbaumpfleger*innen ausgeführt und schaffen optimale Wuchsbedingungen. Maßnahmen zur Aufwertung des Grundstücks durch Zusatzstrukturen sind nicht nötig (z.B. Reisighaufen, Heckenpflanzung oder Steinhaufen), da in der Umgebung viele Strukturen vorhanden sind.
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