Das Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) beinhaltet unter anderem rechtliche Vorschriften zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (z. B. Nationalparks) und zum Artenschutz.

Herausgeber Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Veröffentlicht 2009

Abrufen Zuletzt abgerufen: 10.03.2017.

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