Fischerei
In deutschen Nationalparks ist sowohl See- wie auch Binnenfischerei möglich. Das Sportfischen (Angeln) auf Binnengewässern ist in der Regel nicht erlaubt.
In den Wattenmeer-Nationalparks ist Fischerei grundsätzlich erlaubt. Verschiedene Schutzzonen, aber auch freiwillige Vereinbarungen mit Fischern sollen die Fischerei möglichst naturverträglich gestalten. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind auf einer Fläche von etwa 3 Prozent jegliche Ressourcennutzung und somit auch jegliche Fischerei verboten. Dieses nutzungsfreie Gebiet liegt südlich des Hindenburgdamms und dient auch der Forschung. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind Zonen ausgewiesen, in denen Schiff- und Bootsfahrt und auch das Angeln untersagt bzw. eingeschränkt sind. Auch in den Fischschonbezirken gilt ein ganzjähriges Angelverbot.
In den Binnenseen des Nationalparks Berchtesgaden dürfen bestimmte traditionelle Nutzungsformen fortgesetzt werden. Dazu zählt auch die Berufsfischerei auf dem Königssee. Hobbysportlern hingegen ist das Angeln nicht erlaubt.
Informationen zur Fischerei auf der Website des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein informiert darüber, an welchen Orten und in welchem Umfang im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gefischt werden darf.