Verfahren zur Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat
In Deutschland sind derzeit 16 von 17 Biosphärenreservaten von der UNESCO anerkannt. Dafür mussten die Gebiete zunächst ein Verfahren durchlaufen, um zu prüfen, ob die nationalen und internationalen Anforderungen erfüllt werden. Der Antrag auf Anerkennung ist von dem zuständigen Ministerium des Landes zu stellen. Voraussetzung ist, dass bei der Planung alle relevanten Länderressorts einbezogen werden, um die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele des geplanten Biosphärenreservates zu gewährleisten. Der gestellte Antrag wird von der Geschäftsstelle des deutschen Nationalkomitees fachlich geprüft und anschließend an den Generaldirektor der UNESCO in Paris weitergeleitet. Das für das MAB-Programm zuständige höchste Entscheidungsgremium der UNESCO, der Internationale Koordinationsrat (ICC), entscheidet auf der Grundlage eines fachlichen Votums des Internationalen Beirates für Biosphärenreservate (International Advisory Committee) über die Aufnahme des Bewerbers. Bei einem negativen Votum wird der Antrag an das zuständige Landesministerium mit einer Begründung der Ablehnung zurückgegeben. Mit der Anerkennung durch den Generaldirektor wird das entsprechende Gebiet mit sofortiger Wirkung in den internationalen Verbund der Biosphärenreservate aufgenommen; auf nationaler Ebene ist das Biosphärenreservat dann mit sofortiger Wirkung Mitglied der ständigen Arbeitsgruppe der Biosphärenreservate in Deutschland (AGBR). Die Überprüfung der ausgewiesenen Biosphärenreservate erfolgt in einem zehnjährigen Turnus. Das jüngste Biosphärenreservat Deutschlands ist das Biosphärengebiet Schwarzwald. Dieses wurde im Juni 2017 offiziell mit dem UNESCO-Status ausgezeichnet.
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