Headerfoto - Nationale Naturlandschaften

Nationalparke in Deutschland

„Wildtiere zu managen ist nicht schwierig. Das Problem ist das Management der Menschen, die mit diesen Tieren zu tun haben.“

Aldo Leopold (1887–1948)

Der Begriff „Jagd“ umfasst das Recht, wild lebende Tiere zu hegen, zu jagen und sich anzueignen. Im Gegensatz zur traditionellen Jagd spielen beim Wildtiermanagement in einem Nationalpark der wirtschaftliche Aspekt, herkömmliche Trophäenjagd, die klassische Hege oder die Regulation der Wildtierbestände zur Erreichung waldbaulicher Ziele keine Rolle. Die Regulierung der Wildtierbestände findet vornehmlich zum Schutz der den Nationalpark umgebenden Kulturlandschaft statt. Dabei werden Wildtiere und ihre Lebensräume in Anlehnung an natürliche Mechanismen gemanagt.

In den Kriterien der Internationalen Union zum Schutz der Natur (IUCN) finden sich keine direkten Aussagen zur Jagd. In der Regel wird in den nutzungsfreien Kernzonen auf ein Management des Wildbestands verzichtet, da der Einfluss der pflanzen- (Herbivoren) und fleischfressenden Tiere (Carnivoren) auf die Entwicklung des Schutzgebiets selbstverständlicher Teil des Grundprinzips „Natur Natur sein lassen“ ist.

Die im Vergleich zu anderen Erdteilen relativ geringe Größe der deutschen Nationalparks, ihre Einbettung in eine intensiv genutzte Kulturlandschaft und die Unvollständigkeit der Artenausstattung ihrer Ökosysteme kann es unter sehr genau definierten Voraussetzungen erforderlich machen, dass ein Wildtiermanagement durchgeführt wird. Im Wesentlichen gibt es dafür drei Gründe:

  • Der Schutzzweck des Nationalparks kann nicht erreicht werden.
  • Der Schutz der den Park umgebenden Kulturlandschaft erfordert ein Wildtiermanagement.
  • Die Bekämpfung von Tierseuchen macht ein Wildtiermanagement notwendig.

Das Wildtiermanagement in Nationalparks beschränkt sich dabei auf die Bestandsregulierung von Huftieren. Bei Beutegreifern wird kein Wildtiermanagement durchgeführt.

Die Zielsetzung für die deutschen Entwicklungsnationalparks ist, dass nach spätestens 30 Jahren das Wildtiermanagement – sofern notwendig – ausschließlich außerhalb der mindestens 75 Prozent großen Kern- oder Prozessschutzzone durchgeführt wird. Die Durchführung soll durch Personal des Nationalparks getätigt werden, das für diese Aufgabe ausgebildet ist.

Ungeklärt ist allerdings die Frage, wie mit den Körpern der erlegten Tiere verfahren wird, die unter natürlichen Verhältnissen eine wesentliche Nahrungsgrundlage für Aasfresser und damit für die Artenvielfalt darstellen. Eine Belassung der Tierkörper in der Natur ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich.

Eine Übersicht (Stand: 2012) zu den regulierten Arten, den Jagdmethoden sowie zeitlichen und räumlichen Beschränkungen in den einzelnen Nationalparks bietet der Tagungsbericht „Wildbestandsregulierung in deutschen Nationalparks von Nationale Naturlandschaften e. V. Auch für die Nationalparks Schwarzwald und Hunsrück-Hochwald, die in dieser Liste noch nicht enthalten sind, ist die Erstellung eines Konzepts zur Regulierung der Wildtierbestände vorgesehen.

Im Nationalpark Hainich ist die Jagd laut Nationalparkgesetz erlaubt, sofern sie sich am Schutzzweck des Nationalparks orientiert. Somit sind Maßnahmen der Wildtierregulierung nur dann zulässig, wenn sie den Naturschutzzielen des Schutzgebiets dienen.

Der Ablauf natürlicher Prozesse und die Entwicklung von Lebensräumen unter weitgehendem Ausschluss menschlicher Eingriffe stellen die prioritären Ziele im Nationalpark Hainich dar, gleichzeitig sollen jedoch die angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen geschützt werden. Gründe für die Jagd können daher eine Seuchengefahr oder übermäßige Schäden durch im Nationalpark lebende Wildtiere in der umliegenden Kulturlandschaft sein.

Um den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden, wurde ein abgestuftes Managementkonzept mit vollkommen jagdfreien Bereichen im Innern des Nationalparks und stärker regulierten Bereichen an den Grenzen entwickelt. Im Kerngebiet des Nationalparks dürfen auf 1.500 Hektar (= 20 Prozent der Nationalparkfläche) keinerlei Maßnahmen zur Wildbestandsregulierung durchgeführt werden. Zwischen August und Dezember findet auf 55 Prozent der Fläche eine Regulierung von Dam- und Schwarzwild sowie in den Randgebieten (25 Prozent) von Dam-, Schwarz- und Rehwild statt. Die Bejagung von Rotwild ist seit 2010 ausgesetzt, da die aktuellen Bestände klein sind und ihre Wirkung auf an den Nationalpark angrenzende Gebiete gering ist.

In jedem Fall sollen die Störungen durch schnelle, effektive und tierschutzgerechte Jagdmethoden auf ein Minimum reduziert werden. Mit dem Wildtiermanagement einhergehend werden im Rahmen eines Monitorings die Wildbestandsentwicklung, der Einfluss der im Nationalpark lebenden Wildtiere auf angrenzende Flächen und die Wirkungen der Regulierungsmaßnahmen ermittelt.

Managementqualität deutscher Nationalparks — Ergebnisse der ersten Evaluierung der deutschen Nationalparks

Die Broschüre liefert ein umfassendes Bild über die Stärken und Schwächen der deutschen Nationalparks und gibt Handlungsempfehlungen. Es wird dargelegt inwieweit vorab definierte Standards in den deutschen Nationalparks bereits erreicht sind und in welchen Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht. Es werden die Themenfelder Rahmenbedingungen, Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt und Dynamik, Organisation, Management, Kooperationen und Partner,… Weiterlesen »

Abschlussdokumentation der Tagung Wildbestandsregulierung in deutschen Nationalparks. Bad Wildungen, 29. und 30. März 2011

Die Veröffentlichung präsentiert eine Zusammenfassung der Beiträge der Tagungsreferenten. Unter anderem sind grundlegende Überlegungen zu Möglichkeiten des Wildmanagements in deutschen Nationalparks und Erfahrungsberichte aus deutschen und schweizerischen Schutzgebieten Bestandteile der Abschlussdokumenttation. Außerdem sind ein Positionspapier der AG Nationalparks bei EUROPARC Deutschland zum Thema Wildtierregulierung in Nationalparks und eine Übersicht zur Wildbestandsregulierung in allen deutschen Nationalparks… Weiterlesen »