Biodiversitätskonvention (CBD)
Eines der wichtigsten internationalen Naturschutzabkommen ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Das Abkommen, auch Biodiversitätskonvention genannt, wurde 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet und bis zum Mai 2012 von 193 Staaten (inkl. EU) unterzeichnet.
Die Biodiversitätskonvention verfolgt drei Hauptziele:
- die Erhaltung der biologischen Vielfalt,
- die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie
- die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.
Die Biodiversitätskonvention hat unmittelbare Auswirkungen auf die Nationalparks und alle anderen Schutzgebiete in Deutschland. Nicht nur hat sich die Bundesrepublik mit der Unterzeichnung verpflichtet, „nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt“ zu entwickeln bzw. anzupassen. In Artikel 8 Absatz a der Konvention heißt es auch: „Jede Vertragspartei wird, soweit möglich und sofern angebracht, ein System von Schutzgebieten oder Gebieten, in denen besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig sind, einrichten.“ Damit ist die Ausweisung von Schutzgebieten erklärtes Ziel der Biodiversitätskonvention. Auch die meisten anderen Artikel der Konvention sind für Nationalparks relevant, darunter beispielsweise der Auftrag zur überregionalen und internationalen Zusammenarbeit und der Auftrag zur Förderung der Aufklärung und Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung.
Mit der Unterzeichnung der Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, alle Aufträge und Vereinbarungen umzusetzen und über den Fortschritt der Umsetzung Bericht zu erstatten. Wichtige Vorgaben zur Berichtspflicht über die Effektivität des Schutzgebietsmanagements und damit zur Erreichung der Ziele der Biodiversitätskonvention wurden auf internationaler Ebene auch durch die IUCN-Resolutionen 3.047 „Evaluierung der Managementeffektivität“ und 3.048 „ IUCN-Richtlinien für Managementkategorien“ auf dem World Conservation Congress im November 2004 formuliert.
Seit der Verabschiedung der Biodiversitätskonvention 1992 treffen sich die Vertretungen der teilnehmenden Staaten regelmäßig zur Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, kurz COP). Die COP ist das entscheidende Organ der CBD. Sie evaluiert die Fortschritte, die bei der Umsetzung der Konvention gemacht worden sind, identifiziert Prioritäten, verabschiedet Arbeitspläne und Programme und kann gegebenenfalls auch über Änderungen des Konventionstexts entscheiden. Außerdem kann sie Arbeitsgruppen oder Beratergremien berufen.
Die Beschlüsse der bis Ende 2014 zwölf Vertragsstaatenkonferenzen haben zum Teil erhebliche Relevanz für die Nationalparks in Deutschland. So wurden beispielsweise thematische Programme jeweils zur biologischen Vielfalt der Wälder, Binnengewässer, Küsten und Gebirge verabschiedet, die jeweils Ziele und Handlungsempfehlungen zur Erhaltung dieser biologischen Vielfalt enthalten.
Auf der COP 7, die 2004 in Kuala Lumpur stattfand, wurde sogar ein eigenes Schutzgebietsprogramm zur CBD verabschiedet. Es besteht aus vier Programmelementen:
- Direktmaßnahmen im Bereich Planung, Auswahl, Einrichtung, Stärkung und Management von Schutzgebietssystemen und Einzelgebieten;
- Verwaltungsführung (Governance), Beteiligung, Gerechtigkeit und Aufteilung der Vorteile;
- Förderliche Tätigkeiten;
- Standards, Bewertung und Monitoring,
denen jeweils Ziele zugeordnet sind. Diese schlagen einen weiten Bogen von der Einrichtung von Schutzgebietssystemen über Vernetzung, Verbesserung von Planung und Management, Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur Festlegung von Mindeststandards. Das Programm enthält außerdem einen Katalog von Vorschlägen zu Tätigkeiten, die zur Erreichung der Ziele führen sollen.
Ein Überblick über die Umsetzung der Ziele des CBD-Schutzgebietsprogramms in Deutschland findet sich in der Publikation „Nationale Naturlandschaften und Biodiversität – Vielfalt macht stark!“.
Als Meilenstein kann auch der auf der COP 6 verabschiedete „Strategische Plan für die Biodiversitätskonvention“ bezeichnet werden. Dieser verfolgte die ambitionierte Mission, bis zum Jahr 2010 eine signifikante Reduzierung der momentanen Verlustrate der Artenvielfalt auf globaler, regionaler und nationaler Ebene zu erreichen. Dazu wurden vier strategische Ziele definiert, die auf der folgenden COP 7 noch weiter ausdifferenziert und ergänzt wurden.
Obwohl der „Strategische Plan“ wichtige Impulse gab, konnte der Verlust der Artenvielfalt bis 2010 nicht aufgehalten werden. Deshalb wurde auf der COP 10 im selben Jahr ein neuer „Strategischer Plan 2011–2020“ verabschiedet, der bis heute Gültigkeit besitzt. Unter der Prämisse, den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, enthält dieser Plan fünf strategische Ziele mit 20 konkreten Teilzielen, die die gesamte Bandbreite der Biodiversitätskonvention abdecken, die sogenannten Aichi-Biodiversitätsziele. Relevant für die Entwicklung der Nationalparks in Deutschland sind dabei unter anderem:
- Teilziel 5: Bis 2020 ist der Verlust aller natürlichen Habitate, inklusive der Wälder, zumindest halbiert und wo möglich nahezu annulliert; Degradation und Fragmentierung sind erheblich reduziert.
- Teilziel 11: Bis 2020 sind mindestens 17 Prozent der terrestrischen Oberfläche und der Binnengewässer sowie 10 Prozent der marinen Oberfläche, insbesondere Flächen von besonderer Bedeutung für die Artenvielfalt und für Ökosystemdienstleistungen, durch effektiv und fair verwaltete, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Systeme von Schutzgebieten und andere effektive flächenbasierte Schutzmaßnahmen geschützt und in die umgebenden weiteren Landschaften und Meeresgebiete integriert.
- Teilziel 12: Bis 2020 ist das Aussterben (bereits) bekannter bedrohter Arten aufgehalten, und der Schutzstatus dieser Arten, insbesondere von solchen, deren Bestand stark zurückgeht, wurde nachhaltig verbessert.
- Teilziel 15: Bis 2020 sind die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen und der Beitrag der biologischen Vielfalt zur Kohlenstoffspeicherung durch Schutz und Restauration verbessert, inklusive der Restauration von mindestens 15 Prozent der degradierten Ökosysteme; dadurch wird ein Beitrag geleistet zur Minimierung des Klimawandels, zur Adaptation und zur Bekämpfung der Desertifikation.
Auf der COP 11, die 2012 im indischen Hyderabad stattfand wurde nochmals dazu aufgerufen, größere Anstrengungen zur Erreichung der Aichi-Biodiversitätsziele zu unternehmen. Auch ein Set von Indikatoren wurde bereitgestellt, um die Fortschritte im Hinblick auf dieses Ziel zu messen. Darüber hinaus wurden finanzielle Zielstellungen festgelegt, die auch die Verabschiedung von nationalen Finanzplänen zur Biodiversität bis 2015 beinhalten. Auf einem von Nationale Naturlandschaften e. V. (bis Dezember 2019 EUROPARC Deutschland e. V.) geleiteten Side Event der Konferenz wurde außerdem die erstmalige Evaluierung der deutschen Nationalparks als ein mögliches Modell für die Überprüfung der Managementeffektivität von Schutzgebieten vorgestellt.
Nationale Naturlandschaften und Biodiversität — Vielfalt macht stark!
Die Broschüre beinhaltet verschiedene Artikel prominenter Autoren zum Thema Nationale Naturlandschaften und Biodiversität, z. B. zu den Zielen des CBD-Schutzgebietsprogramms und zur Bildung und Vermittlung des Wertes von Biodiversität.
Strategic Plan for Biodiversity 2011-2020, including Aichi Biodiversity Targets
Der Strategische Plan 2011 und 2020 inklusive der Aichi-Biodiversitätsziele wird hier umfassend mit vielen weiterführenden Informationen und Dokumenten vorgestellt, eingebettet in die offizielle Website des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) in englischer, französischer, spanischer, arabischer und russischer Sprache.
Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD). Informationsseite des BfN
Hierbei handelt es sich um die Website des Bundesamtes für Naturschutz zur Biodiversitätskonvention (CBD).
Offizielle Website der CBD
Hierbei handelt es sich um die offizielle Website des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) in englischer, französischer, spanischer, arabischer und russischer Sprache mit vielen weiterführenden Informationen und Dokumenten.
Handbook of the Convention on Biological Diversity Including its Cartagena Protocol on Biosafety, 3rd edition
Dieses vom Sekretariat der Vertragsstaaten herausgegebene Handbuch zur CBD in englischer Sprache behandelt ausführlich Entscheidungen, Programme und andere Inhalte der CBD bis inklusive der COP 7. Es besteht aus einer Einführung, 11 Sektionen und Indices. In den Sektionen sind unter anderem der Konventionstext, Regelwerke für Gremien der CBD, die Entscheidungen jeder COP, der Stand der… Weiterlesen »
Das CBD-Schutzgebietsprogramm als Instrument zum Schutz der Biodiversität
Die Publikation gibt einen Überblick über die Umsetzung der Ziele des CBD-Schutzgebietsprogramms in Deutschland im Jahr 2009. Sie zeigt außerdem zukünftige Handlungserfordernisse für die Ausweisung weiterer Nationalparks und Biosphärenreservate mit konkreten Gebietsvorschlägen sowie im Biodiversitätsschutz mit Blick auf die Großschutzgebiete auf.