Blühstreifen und -flächen
Kategorie: Ackerbau – Produktionsseparierte Maßnahme – mehrjährig

Beschreibung
Mehrjährige Blühmischungen sollten idealerweise mindestens vier Jahre Standzeit haben, damit sich stabile, artenreiche Bestände entwickeln können. Als Saatgut eignet sich zertifiziertes Regiosaatgut, das mindestens 33 % Gewichtsanteile aus regionaltypischen Wildkraut-Arten enthält. Diese Zusammensetzung fördert eine langfristig vielfältige Vegetationsstruktur und schafft hochwertige Lebensräume für Insekten (s. auch Praxisbeispiel).
Standort-Eignung
Geeignete Standorte sind Äcker mit normalen Bodenbedingungen in sonniger Lage. Verschattung und Vernässung sind ungünstig. Auf Standorten mit besonderen Bodenbedingungen (mager, steinig) sind selbstbegrünte Brachen zur Förderung der in der Samenbank vorhandenen Wildkrautarten vorzuziehen.
Insektenschutzpotenzial
Blüflächen bieten Insekten Blüten und pflanzliche Nahrung durch gesäte Arten und die Ansiedelung von Wildkräutern. Außerdem fungieren sie als Fortpflanzungs-, Deckungs- und Überwinterungshabitate im Boden und an der Vegetation. Sie bieten räuberischen und parasitoiden Insekten Jagdreviere, erhöhen die Strukturvielfalt und Vernetzung.von halbnatürlichen Lebensräumen.
Hinweise zur Umsetzung
Die Ansaat erfolgt im Herbst (an trockenen Standorten günstiger) oder Frühjahr mit möglichst geringer Saatstärke, um Bewegungsfreiheit für bodenlebende Insekten und Platz für lichtbedürftige Wildkräuter zu bieten. Weitgehende Bewirtschaftungsruhe ist einzuhalten und die Überfahrungen sollten minimiert werden .
Im ersten Jahr ist ein Schröpfschnitt gegen unerwünschte, konkurrenzstarke Beikräuter möglich. In Folgejahren sollte nur bei Überhandnehmen unerwünschter Arten oder zu üppigem und zu dichtem Wuchs ein Pflegeschnitt auf Teilflächen (sehr früh oder möglichst spät im Jahr) vorgenommen werden. Wenn möglich, sollten abgestorbene Staudenstängel und Altgrashorste als wichtige Habitatstrukturen für Insekten belassen werden. Empfohlen werden 6-12 m Streifenbreite, um Insekten und anderen Tierarten ausreichend Deckung und Schutz zu bieten.
Blühstreifen werden meist im Rahmen der bundesweiten Agrarförderung und der Agraruweltmaßnahmen der Länder gefördert. Dafür sind die spezifischen Vorgaben der jeweils geltenden Programme zu beachten.
Weiterführende Informationen
- Maßnahmensteckbrief aus „Wissenssynthese für das Maßnahmenprogramm Insektenschutz Brandenburg“ (ZALF e. V. 2020): Blüh-, Grün- und Ackerrandstreifen fördern, Seite 141 (abgerufen am 19.02.2026)
- Maßnahmenbeschreibung im F.R.A.N.Z.-Projekt: Anbau von mehrjährigen Blühstreifen (Zugriff: 06.02.2026)
- Maßnahmenbeschreibung von Fairpachten: Mehrjährige Blühstreifen (abgerufen am 06.02.2026)
- Gottwald, F. und K. Stein-Bachinger (2016): Landwirtschaft für Artenvielfalt – Ein Naturschutzmodul für ökologisch bewirtschaftete Betriebe (WWF Deutschland) auf Seite 78, dort: Einjährige Blühmischungen, Buntbrachen und Blühstreifen (abgerufen am: 25.3.2026)
- Stommel, C., N. Becker, T. Muchow und M. Schmelzer (2018): Maßnahmen- und Artensteckbriefe zur Förderung der Vielfalt typischer Arten und Lebensräume der Agrarlandschaft, auf Seite 205, dort: Einsaatbrachen mit Blühflächen, Blühstreifen (abgerufen am: 25.3.2026)
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