Sonstige sportliche Nutzung
Zum Auftrag eines Nationalparks gehört, dass die Natur des Parks für jedermann erlebbar ist. Dies schließt grundsätzlich rein sportliche Aktivitäten, die nicht vorrangig das Erleben der Natur zum Inhalt haben, von der Ausübung dieser Sportart in einem Nationalpark aus. Natürlich ist niemand daran gehindert, bestehende Wanderwege in einem Nationalpark als seine Joggingstrecke oder die ausgewiesenen Fahrradwege mit dem Mountainbike zu nutzen. Anders sieht es dagegen mit Paragliding, Motorsport, motorisiertem Wassersport, der Nutzung von Snowmobilen oder intensiver Ausübung des Klettersports aus. Diese beispielhaft genannten „Eventsportarten“ sind in einem Nationalpark entweder grundsätzlich verboten oder unterliegen einem strengen Reglement.
Notwendige Einschränkungen werden grundsätzlich mit den betroffenen Nutzergruppen vereinbart, damit der schwierige Spagat gelingen kann, das Schutzziel des Nationalparks nicht zu gefährden, die Tier und Pflanzenwelt sowie die Erholungssuchenden in der Natur des Nationalparks nicht zu stören und andererseits das, was für Natur und Erholungssuchende tragbar ist, auch zu ermöglichen. Hier sind alle Beteiligten gefordert, immer wieder zu prüfen, ob mit vereinbarten Regelungen das erstrebte Ziel erreicht wird und ob vereinbarte Restriktionen und zurückhaltende Nutzung auch von allen Gruppen beachtet werden.
Das Gebiet des Nationalpark Berchtesgaden wird für zahlreiche Freizeitaktivitäten genutzt. Dazu zählen vor allem Wandern, Bergsteigen und Klettern, aber auch Rad- und Reitsport, Bootstouren, Baden und Schwimmen, Pferdekutschfahrten, Höhlenbegehungen und -fahrten, Drachen- und Gleitschirmfliegen, Biwakieren sowie diverse Wintersportarten.
Der Nationalparkplan beschreibt und bewertet alle Erholungsnutzungen im Nationalpark, inklusive ihrer Darstellung auf Karten, welche die genauen Orte der Aktivitäten sowie deren Frequentierung aufzeigen. Daraus wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog abgeleitet, um die langfristige Beibehaltung aller Nutzungsarten bei gleichzeitiger Schonung der Natur zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere die aktive Lenkung der Besucherinnen und Besucher über ein offizielles Wegenetz und die Ausstattung der Wege mit Informationstafeln.
Zusätzlich wurde das Konzept „Rahmenbedingungen zum Sport im Nationalpark Berchtesgaden“ ausgearbeitet, das einen Beitrag zu naturverträglichem Outdoorsport im Nationalpark leisten soll. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Sport im Nationalpark Berchtesgaden werden hier die Störpotenziale einiger häufig ausgeübter Sportarten sowie Maßnahmen und Ziele für eine möglichst störungsarme Ausführung aufgezeigt.
Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Nationalparks „Empfehlung zur einheitlichen Wahrnehmung der Verkehrssicherung in den deutschen Nationalparken“
In diesem Positionspapier werden Empfehlungen für die Handhabung der Verkehrssicherung in Nationalparks gegeben.
Nationalparkplan Müritz-Nationalpark Band 1 (Leitbild und Ziele)
Band 1 des Nationalparkplans beinhaltet das Leitbild des Müritz-Nationalparks und die daraus abgeleiteten Entwicklungsziele.