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Nationalparke in Deutschland

Landwirtschaftliche Nutzungen, die eine Ertragsmaximierung verfolgen, sollten in einem Nationalpark nicht mehr stattfinden und sind lediglich in der Anfangszeit, etwa aufgrund von Altrechten, möglich. Landwirtschaftliche Maßnahmen im Sinne von Pflegemaßnahmen können hingegen auch langfristig, jedoch auf maximal 25 % der Nationalparkfläche, durchgeführt werden, um beispielsweise wertvolle Offenlandbereiche zu erhalten.

Landwirtschaftliche Nutzungen im Nationalpark sollten dem Schutzzweck nicht entgegenstehen und nur auf einem untergeordneten Flächenanteil stattfinden. Daher sollten landwirtschaftliche Nutzungen, die diesen Anspruch nicht erfüllen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt werden. Der Ausschluss wirtschaftlicher Nutzungen ist zwar in allen Nationalparks rechtlich geregelt, es existieren jedoch zum Teil weitreichende Ausnahmeregelungen. Diese betreffen insbesondere traditionelle landwirtschaftliche Nutzungen, die einen Bestandsschutz genießen und bereits vor der Gründung des Nationalparks ausgeübt wurden. Insbesondere Weiderechte werden in Nationalparks in Anspruch genommen. Darüber hinaus spielt in Einzelfällen auch der Schutz von Deichanlagen sowie angrenzender landwirtschaftlicher Flächen (insbesondere aus Akzeptanzgründen) eine Rolle. Zur Pflege naturschutzfachlich wertvoller Bereiche werden geringe Flächenanteile beweidet (zum Beispiel auf Almen und Magerrasen) oder gemäht (so etwa historische artenreiche Extensivwiesen). Ackerbau ist kaum mit dem Schutzzweck eines Nationalparks vereinbar.

Landwirtschaftliche Nutzungen können in ihrer Summe eine hohe Belastung für die Nationalparks darstellen. Entsprechend bemühen sich fast alle Nationalparkverwaltungen, private Rechte zur landwirtschaftlichen Nutzung abzubauen. Das allerdings stellt sich in der Praxis als langwieriges und schweres Unterfangen dar und kann Auswirkungen auf die Akzeptanz des Nationalparks in der Region haben.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich die meisten deutschen Nationalparks als sogenannte Entwicklungsnationalparks verstehen. Demnach sollte innerhalb von 30 Jahren nach Gründung ein Anteil von mindestens 75 Prozent der Fläche vollständig aus der (nicht nur landwirtschaftlichen) Nutzung genommen worden sein.

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