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Biosphärenreservate in Deutschland

Das Eingreifen des Menschen in natürliche Prozesse in Form von Wildtiermanagement ist immer dann erforderlich, wenn das Verhalten oder die Lebensweise bestimmter Tierarten in Konflikt mit menschlichen Interessen gerät. Ziel sollte stets ein konfliktarmes Miteinander von Mensch und Tier sein.

In Biosphärenreservaten ist die Jagd – also das Recht, wildlebende Tiere zu hegen, zu jagen und sich anzueignen – unter Berücksichtigung der Schutzziele in einigen Bereichen erforderlich.

In den Kernzonen, die mindestens drei Prozent der Gesamtfläche umfassen, soll sich die Natur möglichst unbeeinflusst durch den Menschen entwickeln können. Doch auch auf diesen Flächen ist eine angemessene und nicht wirtschaftlich orientierte Jagd zulässig, wenn das Wildtiermanagement den Zielsetzungen der Kernzone dient und entsprechend begründet werden kann. Bestes Beispiel hierfür wäre ein erhöhter Bestand an Schalenwild, der zum Verbiss und daher zur Beeinträchtigung verschiedener Baum- und Pflanzenarten führt und die charakteristische Waldgesellschaft gefährden könnte.

Außerdem wird das Wildtiermanagement maßgeblich von der Nutzung der umgebenden Kulturlandschaft bestimmt. Das heißt, Wildtiermanagement in der Kernzone ist auch zulässig, wenn die für das Biosphärenreservat definierten Entwicklungsziele – standortangepasste Wildbestände und Vermeidung von Schäden in angrenzenden, meist landwirtschaftlich genutzten Flächen – anders nicht erreicht werden können und alternative Methoden nicht zur Verfügung stehen. Auch zur Wildseuchenbekämpfung ist eine Regulierung des Bestandes zeitlich begrenzt möglich.

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