Rechtliche Regelung
Die nach den internationalen Kriterien geforderte rechtliche Sicherung der Biosphärenreservate ist in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 25 Abs. 1 verankert. Schutz, Pflege und die Entwicklung der Biosphärenreservate sowie die Umsetzung der Leitlinien sind in Deutschland Aufgaben der Bundesländer. Dazu zählt auch die Einrichtung von entsprechenden Verwaltungen.
Dafür in Frage kommen einheitlich zu schützende und entwickelnde Gebiete, die großräumig für bestimmte Landschaftstypen repräsentativ sind und zum überwiegenden Teil ihrer Fläche die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes sowie eines Landschaftsschutzgebietes erfüllen.
Die ersten deutschen Biosphärenreservate „Vessertal-Thüringer Wald“ (seit 2017 Biosphärenreservat Thüringer Wald) und „Flusslandschaft Elbe“, damals noch „Steckby-Lödderitzer Forst“, wurden 1979 von der UNESCO anerkannt. Inzwischen gibt es in Deutschland 18 Biosphärenreservate (Stand 2019), die nach Landesrecht ausgewiesen sind und wovon 16 Biosphärenreservate eine UNESCO-Anerkennung haben. Insgesamt umfassen die Gebiete eine Gesamtfläche von 1.977.682 ha, abzüglich der Watt- und Wasserflächen. Jedes Biosphärenreservat steht repräsentativ für einen bestimmten Ökosystemkomplex. In jedem Naturraum gibt es jeweils nur ein Biosphärenreservat.
Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland:
https://www.bmu.de/publikation/der-mensch-und-die-biosphaere-mab/
Natürlich nah — Biosphärenreservate in Deutschland
Diese Broschüre bietet einen Überblick über die Biosphärenreservate in Deutschland.