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Nationalparke in Deutschland

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Es gibt jedoch einige Ausnahmeregelungen. Denn Rücksichtnahme in der Natur schließt nicht gleichzeitig aus, dass man an einem blühenden Wegrand einen kleinen Wildblumenstrauß aus bekannten und häufig vorkommenden Arten pflückt, um sich oder Eltern, Freunden und Bekannten eine Freude zu bereiten. Dabei sollten Sie auf das richtige Maß achten.

Erlaubtes Maß ist hier ein Handstrauß, das ist so viel, wie man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kann. Auf diese Weise erhalten Sie die Nahrungsgrundlage für Nutztiere wie Bienen und Vögel.

Bitte informieren Sie sich vorher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes über die Bestimmungen vor Ort.