Schonstreifen überwinternd
Kategorie: Grünland – Ackerbau – Sonstige Biotopmaßnahmen – Produktionsintegrierte Maßnahme – einjährig

Beschreibung
Teilflächen von genutzten oder gepflegten Flächen werden von Sommer (spätestens August) bis zum Juli des Folgejahres ungenutzt belassen (keine Mahd oder Beweidung).
Standort-Eignung
Geeignete Standorte sind Grünland, Ackerfutterflächen, Brachen (mit Pflege) und Saumstrukturen (mit Pflege). Besonders Schlagränder mit Zäunen, an Gräben und Böschungen, Zwickelflächen und Flächen mit Bewirtschaftungseinschränkungen, sowie Streifen innerhalb großer Schläge sind geeignet. Flächen mit problematischen Beikräutern und in der Nähe von ausläuferbildenden Gehölzen sollten gemieden werden.
Insektenschutzpotenzial
Die Schonstreifen schaffen ein Überwinterungshabitat, Rückzugsräume in der Vegetation und Streuschicht, sowie Eiablagemöglichkeiten an und in Halmen und Blüten. Bis zu 40% der Insekten einerWiese können bei Mahd in die Rückzugsstreifen ausweichen, wenn 5-10% der Fläche ungemäht bleiben. Bei längerer Standdauer der Schonstreifen verändert sich deren Vegetationszusammensetzung und fördert eine höhere Insektenvielfalt und Individuendichte, z.B. von Hautflüglern, Tagfaltern und Käfern.
Hinweise zur Umsetzung
Bei der Mahd auf größeren Schlägen sollten die Streifen gleichmäßig über den Schlag verteilt im Abstand von max. 50 m angelegt werden, um Insekten bei der Mahd eine Flucht in diese Bereiche zu erleichtern. Auf kleineren Schlägen oder bei Beweidung können sie auch auf blütenreiche Standorte konzentriert werden, um den Blühaspekt zu erhalten. Empfehlenswert ist eine Abdeckung von 10% der Fläche.
Streifen in der Feldmitte in Offenlandschaften sollten eine Breite von 9 m haben, um bodenbrütende Vögel vor Prädatoren zu schützen. Bei Gehölzen und an Feldrändern werden bodenbrütende Vögel weniger angezogen und es können auch schmalere, möglichst 3 m breite Streifen angelegt werden. Im folgenden Nutzungsjahr wird der Streifen wieder gemäht oder beweidet, und an anderer Stelle ein neuer Altgrasstreifen stehen gelassen, um eine langfristige Verbrachung zu verhindern. Alternativ kann der Streifen auch im Folgejahr belassen und um neue ungenutzte Flächen erweitert werden, wodurch sich eine reichere Strukturierung der Vegetation ausbildet.
Weiterführende Informationen
- Maßnahmenbeschreibung F.R.A.N.Z.-Projekt: Anlage von Altgrasstreifen (abgerufen am 11.02.2026)
- Maßnahmenbeschreibung Universität Gießen: Anlage von Schonstreifen im Grünland (abgerufen am 11.02.2026)
- Maßnahmensteckbrief aus „Wissenssynthese für das Maßnahmenprogramm Insektenschutz Brandenburg“ (ZALF e. V. 2020): Altgrasstreifen belassen, Seite 125 (abgerufen am 19.02.2026)
- Gottwald, F. und K. Stein-Bachinger (2016): Landwirtschaft für Artenvielfalt – Ein Naturschutzmodul für ökologisch bewirtschaftete Betriebe (WWF Deutschland) auf Seite 114, dort: Überjährige Streifen im Grünland (abgerufen am: 25.3.2026)
- Stommel, C., N. Becker, T. Muchow und M. Schmelzer (2018): Maßnahmen- und Artensteckbriefe zur Förderung der Vielfalt typischer Arten und Lebensräume der Agrarlandschaft, auf Seite 273, dort: Altgrasstreifen oder überjährige Streifen und Flächen (abgerufen am: 25.3.2026)
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