Kategorie: Grünland – Produktionsintegrierte Maßnahme – ein- oder mehrjährig

© Florian Lauer

Beschreibung

Eine Nutzungspause von 2,5 Monaten ab April kann flexibel gewählt werden. In dieser Zeit sollte keine Bewirtschaftungsmaßnahme wie Schnitt, Beweidung, Walzen, Schleppen oder anderes) stattfinden. Die Fläche sollte in der Bewirtschaftungspause nicht befahren werden.


Standort-Eignung

Die Maßnahme eignet sich für Grünland auf frischen Standorten mit mittlerer bis geringer Bodengüte.


Insektenschutzpotenzial

Biotop- und artabhängig profitieren unterschiedliche Insektenarten von den Schonzeiten. Länger ungenutztes Grünland bietet Insekten Rückzugsraum bei Bewirtschaftung auf angrenzenden Schlägen, insbesondere für Arten, die sich im Sommer an der Vegetation fortpflanzen . Gräser (als Pollenquelle vieler Insektenarten) und Kräuter kommen zur Blüte und teilweise zur Aussamung. Die flexible Terminwahl ermöglicht zudem die Nutzung verschiedener Schläge zu unterschiedlichen Zeitpunkten und damit differenzierte Grünland-Entwicklungstadien im Landschaftsmaßstab, die verschiedene Ressourcen bereitstellen.


Hinweise zur Umsetzung

Die Umsetzung ist auch in Teilflächen möglich. Wurde ein Hochschnitt durchgeführt, kann die nachfolgende Nutzungspause auf 2 Monate verkürzt werden, da sich die Regenerationszeit der Pflanzen verkürzt. Bei Vorkommen besonderer/geschützter Pflanzen- oder Insektenarten kann auch eine längere Bewirtschaftungsruhe oder eine Festlegung eines genauen Nutzungszeitpunktes notwendig sein. Damit die verbesserten Fortpflanzungsmöglichkeiten zu einem Populationszuwachs führen, ist eine mindestens zweijährige Umsetzung zu empfehlen.

Schonzeiten in der Grünlandnutzung werden teilweise auch im Rahmen der bundesweiten Agrarförderung und der Agrarumweltmaßnahmen der Länder gefördert. Dafür sind die spezifischen Vorgaben der jeweils geltenden Programme zu beachten.


Weiterführende Informationen

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