Minimalmahd
Kategorie: Grünland – Sonstige Biotopmaßnahmen – Produktionsintegrierte Maßnahme – einjährig

Beschreibung
In der Unterhaltung von Flächen ohne Nutzungsdruck sollten die Abstände zwischen den Mahdterminen so gewählt werden, dass sie die Entwicklung insektenförderlicher Blühpflanzen (und möglichst ihrer Aussamung) ermöglichen. Durch die Abfuhr des Mahdguts sollten magere Flächen entwickelt oder erhalten werden.
Standort-Eignung
Geeignete Standorte sind Säume, Straßenränder und andere öffentliche Flächen. Für Insekten sind Straßenränder besonders an weniger befahrenen Straßen oder Straßen mit Geschwindigkeitbegrenzungen unter 70 km/h geeignet.
Insektenschutzpotenzial
Ein früher Mahdtermin im April/Mai schwächt oft die Gräser und schafft Keimmöglichkeiten für krautige Arten. Außerdem bietet eine besser belichtete Bodenvegetation günstiges Mikroklima für Entwicklungsstadien von Insekten. Eine langfristige Aushagerung fördert die Entwicklung extensiver Grünlandvegetation.
Hinweise zur Umsetzung
Günstig ist eine sehr frühe erste Mahd oder Pflege im April/Anfang Mai mit Abfahrt des Mahdgutes, welches zu diesem Zeitpunkt besonders nährstoffreich ist. Bei Feuchtgrünland und in der Nähe von Feuchtbiotopen sollte zum Schutz von Amphibien von einer frühen Mahd abgesehen werden, ebenso auf von Frühblühern bestandenen Flächen. Weitere Mahdtermine sollten frühestens 8 Wochen später erfolgen, um die Blütenentwicklung zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen
- NABU Kreisverband Main-Tauber: Empfehlungen zum Mähen von Wiesen, Wegrändern (abgerufen am 11.02.2026)
- Maßnahmensteckbrief aus „Wissenssynthese für das Maßnahmenprogramm Insektenschutz Brandenburg“ (ZALF e. V. 2020): Mahdhäufigkeit reduzieren und Mahdtermine anpassen, Seite 122 (abgerufen am 19.02.2026)
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