Headerfoto - Nationale Naturlandschaften

Nationalparke in Deutschland

Zur Förderung der Entwicklung eines Nationalparks und seiner Einbindung in der Region ist es von Vorteil, sowohl Bürger und lokale Entscheidungsträger in Nationalparkgremien einzubeziehen als auch eine Vertretung der Nationalparkverwaltung in regionalen politischen und gesellschaftlichen Gremien zu etablieren.

In den meisten Nationalparks existieren eigene Beiräte oder Kuratorien, die teilweise aber anders benannt sind. Ein Teil der Nationalparks verfügt außerdem über einen kommunalen Beirat, der im Fall des Nationalparks Eifel sogar ein Vetorecht bei wichtigen Planungen besitzt. In den Nationalparks Bayerischer Wald, Berchtesgaden, Harz, Hunsrück-Hochwald, Schwarzwald und Kellerwald-Edersee werden die Verwaltungen zudem durch wissenschaftliche Beiräte unterstützt.

Alle Nationalparkverwaltungen beteiligen sich an Planungen und Entscheidungen im Umfeld des Parks, einerseits als Träger öffentlicher Belange, die aus verfahrensrechtlichen Gründen einbezogen werden müssen, und andererseits durch Mitarbeit in verschiedensten Gremien. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsgruppen der Anliegergemeinden, Tourismus- und Zweckverbände sowie LEADER-Trägervereine (LEADER = Liaison entre actions de développement de l’économie rurale, ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung ländlicher Regionen). Allerdings geht mit diesem Engagement nicht immer eine ausreichende Berücksichtigung der Nationalparkinteressen einher, die Verwaltungen stuften ihre Einflussmöglichkeiten bei der Evaluierung der deutschen Nationalparks 2009–2012 eher als „gering“ bis „mittel“ ein.