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Biosphärenreservate in Deutschland

Im Kontrast zu den anthropogen geprägten Kulturlandschaften der Nationalen Naturlandschaften stehen die kleinflächigen Wildnisgebiete. Solche Reste „natürlicher Natur“, wie Hochmoore oder Urwaldrelikte, sind zwischen Kiefern- oder Fichtenforsten, im Altersklassenwald oder intensiv genutzten Ackerflächen oft schwer zu entdecken. Hierzulande kann großflächige Wildnis nur als „Sekundärwildnis“, „aus der Kultur heraus“ entstehen. Das bedeutet, dass mehr oder weniger naturnahe Kulturlandschaften aus der Nutzung genommen werden können. Derzeit sind 0,6 Prozent der Bundesfläche als Wildnis(entwicklungs)gebiet oder Prozessschutzgebiet ausgewiesen. In diesen Bereichen „darf die Natur Natur sein“. In der Nationalen Biodiversitätsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, diese Fläche bis zum Jahr 2020 auf mindestens 2 Prozent der Landesfläche zu erweitern, so dass die Natur wieder die Möglichkeit erhält, sich nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten zu entwickeln. Geeignete Flächen für diese Entwicklung sind schnell gefunden: auf vielen ehemaligen Truppenübungsplätzen ist die Zurückeroberung der Natur gut zu beobachten. Auch Hochgebirge, Flussauen, Wälder oder Bergbaufolgelandschaften eignen sich für die Entstehung von Wildnis in Deutschland und das nicht zuletzt im Hinblick auf die drängenden Probleme des Klima- und Hochwasserschutzes.

In Biosphärenreservaten stehen der Mensch und das Zusammenleben mit der Natur im Mittelpunkt. Daher konzentrieren sich die „wilden“ Gebiete auf die Kernzonen. Als letzter Rückzugsort für diverse Tier- und Pflanzenarten beschreibt der Ausdruck „möglichst unbeeinflusster Naturzustand“ wohl am treffendsten den Charakter der Kernzonen. Wirtschaftliche Nutzung, sei es forstlich oder durch Jagd, sind in dieser Zone ausgeschlossen, denn in der Kernzone steht der Schutz natürlicher und naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften im Vordergrund. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Biosphärenreservate bestrebt mindestens drei Prozent der Gesamtfläche als Kernzone auszuweisen.

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