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Nationalparke in Deutschland

Der Schutzzweck eines Nationalparks ist in § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beschrieben:

„(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
  2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.

(2) Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.

(3) Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen. (…)“

Diese Schutzbestimmung entspricht den internationalen Definitionen der Internationalen Union zum Schutz der Natur (IUCN) für Nationalparks.

Die unbestimmten Rechtsbegriffe „großräumig“ und „überwiegender Teil ihres Gebietes“ wurden durch die Qualitätskriterien für Nationalparks in Deutschland 2008 mit „mindestens 10.000 ha“ und „75 Prozent als Prozessschutzzone“ konkretisiert und werden so als Bewertungsmerkmal vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) bei neuen Nationalparkprojekten angewendet.

Damit ist klargestellt, dass Naturschutz in einem Nationalpark nicht dem klassischen, pflegend konservierenden Artenschutz entspricht, sondern den großräumigen Lebensraumschutz in Form des Prozessschutzes zum Ziel hat. Die in einem Nationalpark geschützten Lebensräume sollen sich möglichst frei von menschlicher Einflussnahme entwickeln und dabei die gesamte ökosystemtypische biologische Vielfalt entfalten.

 

Weitere Nationalparke für Deutschland?! Argumente und Hintergründe mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die Ausweisung von Nationalparken in Deutschland

Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Zusammenstellung von Hintergründen und Informationen zu folgenden Themen im Hinblick auf Nationalparks verfasst: Nationale Naturschutz-Ziele Schutz und Förderung natürlicher bzw. ungelenkter Prozesse Freilandlabor und Lernort für natürliche biologische Prozesse — auch im Hinblick auf den Klimawandel Schutz der Biodiversität und besonderer Lebensräume Gebietsgröße von Nationalparken und deren Kernzonen Bildung… Weiterlesen »