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Nationalparke in Deutschland

In Nationalparks findet grundsätzlich keine stoffliche Nutzung von Naturgütern statt.

Im Rahmen von Managementmaßnahmen (zum Beispiel Borkenkäfermanagement oder Waldumbaumaßnahmen) gefällte Bäume sollen soweit als möglich in der Natur belassen werden. Zur Sicherstellung des mit der jeweiligen Maßnahme beabsichtigten Zwecks kann es erforderlich sein, die eingeschlagenen Bäume abzutransportieren und zu verwerten. Dies unterscheidet diese Maßnahme von den Zielen der pflegenden Waldbewirtschaftung und der damit verbundenen Holzernte, die aus forstwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen durchgeführt wird.

Sofern es eine lokale Tradition der örtlichen Bevölkerung darstellt, kann auch das Sammeln von Leseholz (z. B. als Brennholz) entsprechend den forst- und waldgesetzlichen Regelungen der Länder in der Managementzone eines Nationalparks zulässig sein. Auch an Hofstellen gebundene Forstrechte genießen – wie etwa im Nationalpark Bayerischer Wald – Bestandsschutz.

Bei der Planung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald spielte die Sicherung der Brennholzversorgung für die lokale Bevölkerung eine zentrale Rolle. Eine Bedarfsanalyse hat ergeben, dass aktuell 19 Ortschaften ihr Brennholz zumindest in Teilen aus dem Nationalparkgebiet beziehen. Es handelt sich dabei um etwa 8.000 Festmeter pro Jahr. Um der Bevölkerung dauerhaft den Bezug von Brennholz in diesem Umfang zu ermöglichen, hat die Zentralstelle der Forstverwaltung gemeinsam mit der örtlichen Forstverwaltung ein Brennholzkonzept erstellt, das die Versorgung dieser Ortschaften mit Brennholz aus der näheren Umgebung langfristig – also auch über die 30-jährige Entwicklungsphase des Nationalparks hinaus – gewährleistet.

Zum einen wird der Bevölkerung das in den Pflegezonen anfallende Holz zur Verfügung gestellt, außerdem werden im Staatswald außerhalb des Nationalparkgebiets „Brennholzzonen“ ausgewiesen. Von jedem betroffenen Ort aus sind mehrere Pflege- und Brennholzzonen nur wenige Kilometer entfernt und damit gut erreichbar. Darüber hinaus erhalten die an den Nationalpark angrenzenden Gemeinden ein Vorkaufsrecht für Brennholz und das Land Rheinland-Pfalz garantiert die Bereitstellung der jährlich benötigten 8.000 Festmeter. Auf diese Weise wird eine Verknappung bzw. eine Verteuerung des Brennholzes durch die Nationalparkausweisung verhindert.

Für einige Flächen innerhalb des Nationalparks bestehen noch Nutzungsrechte aus dem 19. Jahrhundert, die im Grundbuch festgeschrieben sind. Dazu gehört auch das Sammeln von Raff- und Leseholz. Die Bedeutung dieser Holznutzungsrechte ist jedoch mittlerweile sehr gering, da sie kaum noch in Anspruch genommen werden. Sollten sich hier Konflikte mit dem Schutzzweck des Nationalparks ergeben, wird im Einzelfall geprüft werden, ob eine alternative Lösung möglich ist.

Weitere Nationalparke für Deutschland?! Argumente und Hintergründe mit Blick auf die aktuelle Diskussion um die Ausweisung von Nationalparken in Deutschland

Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Zusammenstellung von Hintergründen und Informationen zu folgenden Themen im Hinblick auf Nationalparks verfasst: Nationale Naturschutz-Ziele Schutz und Förderung natürlicher bzw. ungelenkter Prozesse Freilandlabor und Lernort für natürliche biologische Prozesse — auch im Hinblick auf den Klimawandel Schutz der Biodiversität und besonderer Lebensräume Gebietsgröße von Nationalparken und deren Kernzonen Bildung… Weiterlesen »