Headerfoto - Nationale Naturlandschaften

Biosphärenreservate in Deutschland

Die Nationalen Naturlandschaften haben zum einen das Ziel, die Natur- und Kulturlandschaften zu bewahren und zu schützen. Andererseits wollen sie die Menschen für die Einmaligkeit und Schutzwürdigkeit der Natur sensibilisieren. Diese Ziele können sich theoretisch ergänzen, aber in der Praxis durchaus auch im Widerspruch zueinander stehen.

Für einen effektiven Umwelt- und Naturschutz ist es daher wichtig, einer breiten Öffentlichkeit die Besonderheiten der Natur nahe zu bringen und diese für alle erlebbar zu machen. Um dies auch für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen zu ermöglichen, sind die Schutzgebiete bemüht, das Thema Barrierefreiheit in die Managementpläne zu integrieren. Barrierefreiheit stellt ein Querschnittsthema dar, das verschiedenen Nutzergruppen dient. Um Naturerlebnisse in der Nationalen Naturlandschaften für alle möglich zu machen, wurden drei Faustregeln zur Orientierung entwickelt:

  1. Die „Räder-Füße“ Regel

Sind meine Angebote sowohl für rollstuhlnutzende als auch für gehende Besucher und Besucherinnen durchgängig nutzbar?

  1. Die „Zwei-Kanal” Regel

Sind meine Informationen durch mindestens zwei der Sinne (Sehen, Hören, Fühlen) wahrnehmbar?

  1. Die KISS-Regel

Biete ich meine Informationen nach der Methode „Keep It Short and Simple” („Drücke es einfach und verständlich aus”) an?

Auch die Natur profitiert von barrierefreien Angeboten. So dienen Holzbohlenwege in Gebieten mit empfindlicher Bodenvegetation sowohl der Verhinderung von Bodenerosion als auch der Herstellung von Barrierefreiheit und erfüllen gleichzeitig die Funktion der Lenkung von Besucherströmen.

Aus topographischen Gründen sind einige Naturerlebnisse nicht für alle Menschen erreichbar, daher gilt in den Schutzgebieten das Prinzip, dass mindestens ein repräsentatives Naturerlebnis in dem Schutzgebiet barrierefrei nutzbar sein muss.

Als allgemein geltende Anforderungen für das Management dienen folgende Leitsätze:

  • alle Gäste, also auch körperlich und geistig beeinträchtigte Menschen, müssen sich willkommen fühlen
  • Keine Bevormundung – Gespräche sind auf Augenhöhe zu führen
  • Beeinträchtigte Gäste sind als Experten und Expertinnen in eigener Sache zu betrachten
  • Nicht die Defizite, sondern die Fähigkeiten der Gäste stehen im Vordergrund

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